Themen


»Gott ist mein Fels, meine Hilfe und mein Schutz, daß ich nicht fallen werde.«

– Psalm 62, 7


Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde. Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist, Kraft seines Amtes, der Pfarrer.

Die Mitglieder werden für sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu ermöglichen, wird nicht alle sechs Jahre ein komplett neuer Kirchenvorstand gewählt, sondern es werden alle drei Jahre jeweils die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht hat, wer in der Gemeinde seinen Erstwohnsitz hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.


Mitgliedern des Kirchenvorstandes

Bei der Wahl zum Kirchenvorstand unserer Pfarrgemeinde St. Agatha am 7./8. November 2009 wurden folgende Frauen und Männer gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Bechter, Hugo
  • Beisenkötter, Joseph - stellv. Vorsitzender
  • Bellendorf, Josef
  • Benten, Peter - Vertreter des PGR
  • Figgener, Elmar
  • Föcker, Wilhelm
  • Franke, Ulrich - Vorsitzender
  • Gayk, Petra
  • Ketteler, Reinhard
  • Köhrmann, Andreas
  • Küper, Franz-Josef
  • Kurapkat, Paul
  • Lordieck, Andreas
  • Lordieck, Johannes
  • Roggenbuck, Ludger
  • Schroer, Werner
  • Stüer, Walter
  • Suwelack, Lambert

Ersatzmitglieder

  • Greiwe, Georg
  • Simon, Peter
  • Vorholt, Thomas
  • Struwe, Birgit

Sitzungen

Die Sitzungen des Kirchenvorstandes finden, nach Bedarf, alle sechs bis acht Wochen statt. Bei den Sitzungen werden wir von einem Mitarbeiter der Zentralrendantur unterstützt. Ein zusätzliches Mitglied mit beratender Funktion stellt der Pfarrgemeinderat.